Sukzessivlieferungsvertrag

Sukzessivlieferungsvertrag
Sukzessivlieferungsvertrag,
 
einheitlicher Kauf- oder Werklieferungsvertrag, durch den sich der eine Vertragspartner zu Teilleistungen, der andere zu gesonderter Zahlung für jede Lieferung verpflichtet. Man unterscheidet zwei Formen des Sukzessivlieferungsvertrags, den Ratenlieferungsvertrag (echter Sukzessivlieferungsvertrag), bei dem der Gesamtumfang der Leistung, die in Teillieferungen zu erfüllen ist, von vornherein festgelegt ist, und den Bezugsvertrag (Dauerlieferungsvertrag), bei dem die Festlegung einer bestimmten Liefermenge fehlt, der Schuldner also ständig lieferbereit sein muss (z. B. Bierlieferungsvertrag zwischen Brauerei und Gastwirt). Letzterer ist ein Dauerschuldverhältnis. U. U. kann der Gläubiger bei Schlechterfüllung einzelner Raten von dem gesamten Sukzessivlieferungsvertrag zurücktreten.

Universal-Lexikon. 2012.

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