Sukzessivlieferungsvertrag
- Sukzessivlieferungsvertrag
Sukzessivlieferungsvertrag,
einheitlicher Kauf- oder
Werklieferungsvertrag, durch den sich der eine Vertragspartner zu Teilleistungen,
der andere zu gesonderter
Zahlung für jede Lieferung verpflichtet. Man unterscheidet zwei Formen des Sukzessivlieferungsvertrags, den
Ratenlieferungsvertrag (echter Sukzessivlieferungsvertrag), bei dem der Gesamtumfang der Leistung, die in Teillieferungen zu erfüllen ist, von vornherein festgelegt ist, und den
Bezugsvertrag (Dauerlieferungsvertrag), bei dem die Festlegung einer bestimmten Liefermenge fehlt, der
Schuldner also ständig lieferbereit sein muss (z. B. Bierlieferungsvertrag zwischen
Brauerei und Gastwirt). Letzterer ist ein
Dauerschuldverhältnis. U. U. kann der
Gläubiger bei Schlechterfüllung einzelner Raten von dem gesamten Sukzessivlieferungsvertrag zurücktreten.
Universal-Lexikon.
2012.
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Sukzessivlieferungsvertrag — Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der nicht durch einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung (wie etwa beim Kauf oder Werkvertrag) erfüllt wird, sondern der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist. Der… … Deutsch Wikipedia
Sukzessivlieferungsvertrag — einheitlicher ⇡ Vertrag, durch den sich der eine Teil zur Lieferung einer bestimmten oder unbestimmten Warenmenge, lieferbar in Raten, der andere (i.d.R.) zu ratenweiser Zahlung verpflichtet. Bei Gefährdung des Vertragszweckes durch Säumnis der… … Lexikon der Economics
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